UNSERE LEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen.        Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Sammlungsbetrag

Sammlungsteilnehmende zahlen per Entgeltabzug monatlich einen Sammlungsbetrag von 3,50 €. Durch diese Sammlungsbeträge werden die Leistungen finanziert.

Wer kann teilnehmen ?

Belegschaftsmitglieder und Werksrentner_innen der AUDI AG Ingolstadt, der Audi BKK Ingolstadt sowie der Audi Interaction GmbH.

Leistungskatalog

Eine Übersicht über alle Leistungen finden Sie hier.

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Leistungen:

Umzug*


Beihilfebetrag: 205,00 €

Benötigte Bescheinigung: Meldebescheinigung mit Einzugsdatum.


Ausschließlich Hauptwohnsitz** und nur ein Umzug innerhalb 365 Tagen.


   Stationärer Krankenhausaufenthalt 

Beihilfebetrag:11,00 € pro Tag, max. 308,00 € (Sammlungsteilnehmende).         5,50 € pro Tag, max.  154,00 € (Ehe-/Lebenspartner_in***).

Benötigte Bescheinigung:

Aufenthaltsbescheinigung mit Aufnahme- und Entlassungsdatum.

Rehabilitation/Anschluss-heilbehandlung

Beihilfebetrag:11,00 € pro Tag, max. 308,00 € (Sammlungsteilnehmende).      5,50 € pro Tag, max.    154,00 € (Ehe-/Lebenspartner_in***).

Benötigte Bescheinigung:

Aufenthaltsbescheinigung mit Aufnahme- und Entlassungsdatum.

Gesundheitswoche


Beihilfebetrag:150,00 €

Benötigte Bescheinigung:

Teilnahmebestätigung.



Nur in Häusern der Audi BKK.

Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige.

Hörgeräte


Beihilfebetrag: Höhe des Eigenanteils ist ausschlaggebend max. 1.100,00 € Benötigte Bescheinigung: Rechnung.


Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige. *****

Augen-/Laserbehandlung


Beihilfebetrag: Höhe des Eigenanteils ist ausschlaggebend max. 800,00 € Benötigte Bescheinigung: Rechnung.


Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige. *****

Sehhilfen


Beihilfebetrag:max. 20 % vom Rechnungsbetrag, max. 100,00 €.

Benötigte Bescheinigungen: Rechnung mit Nachweis der Sehstärke.


Beantragung ist nur alle

          zwei Kalenderjahre möglich. ****        Es kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden. Das Sammeln von Rechnungen ist möglich. Es werden ausschließlich Sehhilfen mit nachgewiesener Sehstärke bezuschusst.


Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige.

*        Trägt das Unternehmen die Umzugskosten, wird keine Beihilfe gewährt.

 

**       Maximal sind zwei Anträge pro Umzug und Familie/Lebenspartnerschaft     

        möglich.

 

***     Bei einer Lebenspartnerschaft ist der Nachweis über eine gemeinsame

        Haushaltführung (mindestens ein Jahr), z. B. durch Vorlage beider

        Meldebescheinigungen zu erbringen.

        Dies gilt für alle Leistungen.

 

****   Rechnungsdatum ist ausschlaggebend. Es werden ausschließlich Rechnungen

        akzeptiert, die personalisiert auf den Antragsteller ausgestellt wurden.

 

*****  Leistung nur einmalig je Auge beantragbar.

 

Hilfsbereit - Kaum ein anderes Wort zeichnet die Audi Belegschaft so aus wie dieses. Die freiwillige Belegschaftssammlung Unterstützungsfonds der AUDI AG ist eine vom Audi Betriebsrat gegründete Selbsthilfeeinrichtung.


Sie bietet Mitarbeitenden und Werksrentner_innen (Sammlungsteilnahme vorausgesetzt) wichtige Dienstleistungen und finanzielle Hilfen. Die Leistungen sowie deren Finanzierung beruhen auf dem Prinzip der Solidarität.


Alle wichtigen Informationen und Leistungen in einem Bericht!

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Sie haben Fragen und möchten persönlich mit uns Kontakt aufnehmen?                    Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen helfen zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihrem Anliegen.

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