UNSERE LEISTUNGEN
Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Sammlungsbetrag
Sammlungsteilnehmende zahlen per Entgeltabzug monatlich einen Sammlungsbetrag von 3,50 €. Durch diese Sammlungsbeträge werden die Leistungen finanziert.
Wer kann teilnehmen ?
Belegschaftsmitglieder und Werksrentner_innen der AUDI AG Ingolstadt, der Audi BKK Ingolstadt sowie der Audi Interaction GmbH.
Leistungen:
Umzug*
Beihilfebetrag: 205,00 €
Benötigte Bescheinigung: Amtliche Meldebescheinigung mit Einzugsdatum.
Ausschließlich Hauptwohnsitz und nur ein Umzug innerhalb 365 Tagen.
Stationärer Krankenhausaufenthalt
Beihilfebetrag:11,00 € pro Tag, max. 308,00 € (Sammlungsteilnehmende). 5,50 € pro Tag, max. 154,00 € (Ehe-/Lebenspartner_in*).
Benötigte Bescheinigung:
Offizielle Entlass-Bescheinigung von der Klinik, Arztbrief oder der Krankenkasse mit Zeitraum über den Aufenthalt. Bei Begleitpersonen von Kindern, zusätzlicher Nachweis über stationäre Aufnahme des Kindes.
Rehabilitation/Anschluss-heilbehandlung
Beihilfebetrag:11,00 € pro Tag, max. 308,00 € (Sammlungsteilnehmende). 5,50 € pro Tag, max. 154,00 € (Ehe-/Lebenspartner_in*).
Benötigte Bescheinigung:
Offizielle Entlass-Bescheinigung von der Klinik, Arztbrief oder der Krankenkasse mit Zeitraum über den Aufenthalt.
Gesundheitswoche
Beihilfebetrag:150,00 €
Benötigte Bescheinigung:
Teilnahmebescheinigung oder Rechnung über die Durchführung einer Gesundheitswoche in einem Haus der Audi BKK.
Gilt nicht für Ehe-/Lebenspartner_in und Angehörige.
Badekur
Beihilfebetrag:150,00 €
Benötigte Bescheinigung:
Offizielle Entlass-Mitteilung vom Badearzt, Kurklinik, Privatversicherung oder der Krankenkasse mit Zeitraum über den Aufenthalt. Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt.
Gilt nicht für Ehe-/Lebenspartner_in und Angehörige.
Hörgeräte
Beihilfebetrag: Höhe des Eigenanteils ist ausschlaggebend max. 1.100,00 €
Benötigte Bescheinigung: Rechnung** mit Rechnungsdatum und ausgewiesenem Zuschuss der Krankenkasse.
Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige.
Augen-/Laserbehandlung
Beihilfebetrag: Höhe des Eigenanteils ist ausschlaggebend max. 800,00 €***
Benötigte Bescheinigung: Rechnung** mit Rechnungsdatum.
Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige.
Sehhilfen
Beihilfebetrag:max. 20 % vom Rechnungsbetrag, max. 100,00 €.
Benötigte Bescheinigungen: Rechnung mit Nachweis der Sehstärke.
Beantragung ist nur alle
zwei Kalenderjahre möglich. ** Es kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden. Das Sammeln von Rechnungen ist möglich. Es werden ausschließlich Sehhilfen mit nachgewiesener Sehstärke bezuschusst.
Gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Angehörige.
* Bei einer Lebenspartnerschaft ist der Nachweis über eine gemeinsame
Haushaltführung (mindestens ein Jahr), z. B. durch Vorlage beider
Meldebescheinigungen zu erbringen.
Dies gilt für alle Leistungen.
** Rechnungsdatum ist ausschlaggebend. Es werden ausschließlich Rechnungen
akzeptiert, die personalisiert auf den Antragsteller ausgestellt wurden.
*** Leistung nur einmalig je Auge beantragbar.
Hilfsbereit - Kaum ein anderes Wort zeichnet die Audi Belegschaft so aus wie dieses. Die freiwillige Belegschaftssammlung Unterstützungsfonds der AUDI AG ist eine vom Audi Betriebsrat gegründete Selbsthilfeeinrichtung.
Sie bietet Mitarbeitenden und Werksrentner_innen (Sammlungsteilnahme vorausgesetzt) wichtige Dienstleistungen und finanzielle Hilfen. Die Leistungen sowie deren Finanzierung beruhen auf dem Prinzip der Solidarität.
Alle wichtigen Informationen und Leistungen in einem Bericht!
Sie haben Fragen und möchten persönlich mit uns Kontakt aufnehmen? Wir sind stets für Sie da!
Um Ihnen helfen zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihrem Anliegen.